Im Dezember 2019 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen Kompromiss geeinigt, wie die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Im Juni 2021 wurde dieses Datum sogar noch auf 2045 vorverlegt, da das Bundesverfassungsgericht eine Nachbesserung verlangt hat. Um das zu erreichen sind unserer Meinung nach große Anstrengungen notwendig. Auch die Kommunen sind hier gefordert, im dieses Ziel erreichen zu können.
Und wenn wir davon ausgehen, dass es wie bei großes staatlichen Bauvorhaben zu Verzögerungen kommen wird, ist es natürlich besser, wenn wir uns ein noch früheres Datum setzen. Deshalb ist es richtig, uns vorzunehmen, Sachsenheim bis 2035 klimaneutral zu machen und unser handeln auch danach auszurichten.
Bis 2035 sind es noch 14 Jahre. In dieser Zeit müssen wir den CO2-Ausstoß so weit reduzieren, dass nur so viel CO2 ausgestoßen wird, wie von der Natur wieder aufgenommen werden kann.
Für den NABU-Sachsenheim steht jedoch folgendes an oberster Stelle:
Klimaschutz muss gemeinsam mit Naturschutz gemacht werden. Deshalb wäre es wichtig, dass zuerst mal geschaut werden sollte, welche Naturschutzmaßnahmen helfen dem Klimaschutz. Und dann müssen alle Klimaschutzmaßnahmen mit den Naturschutzzielen vereinbar sein.
Es kann nicht sein, dass wir bis zum Jahr 2025 die Natur zerstören, als ob es kein Morgen gibt, ohne Rücksicht von Verlusten. Und jetzt soll alles besser werden in dem wir kein Gas und Öl mehr verbrennen? Wir versiegeln weiter die Naturflächen, bauen z.B. Feuerwehrhäuser in mehrfache Schutzgebiete (FFH, Vogelschutzgebiete, etc.), der Autoverkehr soll reduziert werden, aber dafür darf man jetzt überall Radwege in wertvollen Naturraum bauen. Oder wir ersetzen Öl mit Strom und dann dürfen wir auf einmal große Fläche Wald roden um Windparks zu bauen mit der ganzen Infrastruktur (Stromleitungen und Zufahrtsstraßen). Wir zerstören einfach weiter die Natur, damit die Wirtschaft so weiterläuft wie bisher.
Jedes wirtschaftliche handeln muss auf Umweltschutz und Klimaschutz geprüft werden. Natürlich gibt es dann in vielen Bereichen einen Strukturwandel. Es werden auch Arbeitsplätze verloren gehen. Aber, es wird für jeden Menschen eine Aufgabe geben. Es wird dann eben einfach eine andere sein. Eine umweltverträgliche und eine klimaverträgliche.
Beispiel Landwirtschaft:
Wenn wir auf 100% biologische Landwirtschaft umstellen und damit durch höhere Preise der Fleischkonsum zurückgeht, dann werden Arbeitsplätze verloren gehen bei den Spritzmittel- und Düngerhersteller, bei den Schlachthöfen, etc. Aber es werden auch wieder Arbeitsplätze entstehen durch den höheren maschinellen Aufwand bei der Feldbestellung, durch mehr kleinere Landwirtschaftsbetriebe und kleiner Schlachtbetriebe, etc.. Und das mit mehr Artenvielfalt und weniger Klimabelastung
Hier eine Auflistung von Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Verbrauches:
Sie haben auch Ideen für mehr Klimaschutz mit einer Steigerung der Biodiversität?
Dann melden Sie sich schnell bei uns, per Mail an: mail@nabu-sachsenheim.de
Weiterführende Links:
Klimaschutzgesetz - 2045 Klimaneutralität
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672
Das Gesetz schraubt auch das Emissionsziel bis 2030 hoch. Deutschland soll nun bis dahin seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent senken. Das bislang geltende Klimagesetz sah noch mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase bis 2030 vor. Auch neue Ziele über das Jahr 2030 hinaus legt das geänderte Gesetz fest. Demnach soll bis zum Jahr 2040 bereits ein Rückgang des klimaschädlichen Ausstoßes um 88 Prozent erreicht sein.
Die Bundesregierung hatte Anfang Mai den Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt, als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin ist erstmals konkret vorgegeben, welchen Beitrag Ackerland, Grünflächen, Moore und Wälder zum Klimaschutz leisten müssen. Dieser Sektor soll vom Jahr 2030 an jährlich 25 Millionen Tonnen Treibhausgase aus der Luft holen. 2040 sollen die negativen Emissionen des Sektors bei 35 Millionen Tonnen liegen. Damit würde der Treibhausgasausstoß anderer Sektoren wie Industrie, Landwirtschaft oder Energie kompensiert, um insgesamt Klimaneutralität zu erreichen.
NABU Kompass 2020
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/nabu/210319-nabu-kompass-2030.pdf
Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt
https://www.leopoldina.org/themen/biodiversitaet/schutz-der-artenvielfalt/
Auszüge:
„Der Rückgang der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ist so dramatisch, dass in Zukunft ernsthafte Folgen für die Funktionsfähigkeit der Agrarökosysteme und für das Wohlergehen des Menschen zu erwarten sind.“ Mit den richtigen Maßnahmen ließe sich der Artenrückgang in der Agrarlandschaft aber nicht nur aufhalten, sondern auch umkehren.
Da Ursachen und Folgen des Artenrückgangs viele Entscheidungs- und Handlungsebenen berührten, müssten die Maßnahmen politische, ökonomische, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Mit einbezogen werden müssten also Politik, Kommunen, Landwirtschaft, Handel, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wissenschaft.
Die Umweltpolitik verändern
Landwirtinnen und Landwirte erhalten über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU Transferzahlungen. Diese Zahlungen orientieren sich vor allem an der Fläche. Sie sind unabhängig von der Art der Produktion, also nicht daran gekoppelt, ob die Bewirtschaftung etwas für das Gemeinwohl leistet. Außerdem fördert die EU freiwillige Umweltmaßnahmen. In der Stellungnahme kritisieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass die Regelungen für die Landwirtschaft die biologische Vielfalt nicht wirksam genug schützen. Sie fordern, dass sich die biodiversitätsfreundliche Bewirtschaftung für Landwirtinnen und Landwirte lohnen muss. Der Schutz der biologischen Vielfalt müsse finanziell stärker gefördert werden.
Energiewende 2030 – Schlüssel zum Klimaschutz in Europa
Konsum und Lebensstil verändern
Beim Schutz der Biodiversität ist nicht nur die Politik gefragt, sondern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Zentrales Element einer nachhaltigen Lebensweise ist die Ernährung: Gerade unser Fleischkonsum trägt zum Rückgang der Artenvielfalt bei, da Futtermittelanbau und Viehzucht große Flächen beanspruchen und extrem industrialisiert sind. Eine Ernährungsumstellung gleicht zudem eine geringere Produktivität von Flächen aus. Der Handel kann zu einer größeren biologischen Vielfalt beitragen, indem Produkte aus regionaler biodiversitätsfreundlicher Herstellung entsprechend gekennzeichnet werden. Lebensmittelverluste sollten auf beiden Seiten reduziert werden, sowohl im Handel als auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten, so die Stellungnahme.
In der Gesellschaft müsse das Bewusstsein für den Wert der biologischen Vielfalt gestärkt werden. Denn das Aussterben von Arten ist irreversibel und einzelne Arten sind nicht zu ersetzen. Als sichtbare Vorreiter und Multiplikatoren sollten sich Kommunen für die Artenvielfalt einsetzen, sagen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Stellungnahme. Um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen, fordern die Expertinnen und Experten ein bundesweites und standardisiertes Monitoring. Der Schutz der Artenvielfalt ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
https://www.leopoldina.org/themen/biodiversitaet/publikationen-biodiversitaet/
Mitglieder der Leopoldina sowie weitere Expertinnen und Experten tauschen sich intensiv zum Thema Bidoversität aus. Die Ergebnisse dieser interdisziplinären Auseinandersetzung münden in Publikationen, die sowohl gedruckt als auch digital verfügbar sind.