In seiner Sitzung am 22. Juli 2020 hat der baden-württembergische Landtag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die rechtlich verbindliche Stärkung der Biodiversität im Land. Mit der Zustimmung des Landtags hat das Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität die letzte Hürde genommen.
Ein wichtiger Punkt der Gesetzesänderungen sei die Lastenverteilung auf praktisch alle gesellschaftlichen Bereiche. Es seien eben nicht nur die Landwirte, die einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten hätten. Vielmehr sei jeder gefordert, sich einzubringen.
Das Gesetzespaket geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück und ist im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden erfolgt. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt. Wesentliche Punkte der Novellen sind:
Quelle: Presseportal der Landesregierung Baden-Württemberg
Dort finden Sie auch viele weitere Informationen über die Gesetzesnovelle und ein Redebeitrag von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Landtag am 22. Juli zu den Gesetzesänderungen.
Direktlink zum Video: Redebeitrag von Ministerpräsident Winfried Kretschmann